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Marktprämie

Synonym(e):
EEG-Marktprämie · Marktprämienmodell

tl;dr

Die Marktprämie ist ein Fördermechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der bei Direktvermarktung die Markterlöse erneuerbarer Anlagen durch eine zusätzliche Zahlung absichert.

Definition & Kontext

Die Marktprämie ist ein Fördermechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie wird genutzt, wenn Strom aus erneuerbaren Anlagen nicht über eine feste Einspeisevergütung, sondern über Direktvermarktung am Markt verkauft wird. Der Anlagenbetreiber erhält dann die Erlöse aus dem Stromverkauf (z. B. am Spotmarkt (EPEX Spot)) und zusätzlich eine Marktprämie.

Die Grundidee ist: Erneuerbare Anlagen sollen am Markt teilnehmen, aber trotzdem eine gewisse Planungssicherheit haben. Die Marktprämie gleicht typischerweise die Differenz zwischen einem Förderanspruch und dem erzielten Markterlös teilweise aus. Wie hoch die Zahlung konkret ist, hängt unter anderem von der Technologie, dem Inbetriebnahmedatum und den jeweils geltenden Regeln ab.

Für Industriekunden ist die Marktprämie relevant, wenn sie eigene Anlagen betreiben, Strom aus EEG-Anlagen bewerten oder Liefermodelle wie Direktvermarktung und Power Purchase Agreements (PPA) einordnen. Sie beeinflusst, welche Vermarktungsstrategie wirtschaftlich ist und wie stark Erlöse von Börsenpreisen abhängen.Flexibilität (z. B. Speicher) hilft, Erlöse bei Direktvermarktung zu stabilisieren, negative Preise besser zu managen und Profilrisiken wirtschaftlich zu behandeln.

Beispiel: Ein Solarpark verkauft seinen Strom direkt am Spotmarkt und erhält zusätzlich eine Marktprämie nach EEG, damit die Vermarktung trotz schwankender Preise wirtschaftlich bleibt.

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