§19 StromNEV (Sonderformen der Netznutzung)
Definition & Kontext
§19 StromNEV beschreibt Ausnahmen von den allgemeinen Netzentgelten. Für Industriestandorte sind zwei Logiken entscheidend:
- Atypische Netznutzung: Ein Standort vermeidet Lastspitzen während der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster.
- Stromintensive Netznutzung („Bandlast“): Ein Standort weist einen extrem gleichmäßigen Verbrauch auf (mind. 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh Jahresverbrauch).
Wichtig für 2026, Stand Q1 2026: Das klassische Bandlastprivileg steht unter hohem politischem Reformdruck, da starre Verbräuche die Energiewende bremsen. Flexibilität ist hier der Rettungsanker: Unternehmen nutzen Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement immer häufiger, um die erforderliche 7.000h-Grenze bei schwankenden Produktionsprozessen „glattzuziehen“ oder um Atypik-Vorgaben trotz volatilerer Netzsituationen sicher einzuhalten.Die geltende Regelung läuft nach aktuellem Stand am 31.12.2028 aus. Bis dahin bleibt die Kombination aus Asset-Optimierung und §19-Nachweis einer der größten Hebel für die Senkung der OPEX.
Beispiel: Ein Werk reduziert seine Netzspitzen in Hochlastzeiten und erfüllt dadurch die Kriterien für atypische Netznutzung (je nach Nachweisregeln).
Bezug zu verwandten Themen
- KI-Controller: Übernimmt die präzise Steuerung, um die regulatorischen Schwellenwerte punktgenau zu treffen.
- Bandlastprivileg: Bandlast ist ein Spezialfall der stromintensiven Netznutzung nach §19 StromNEV.
- Atypische Netznutzung: Atypik ist die zweite zentrale Logik innerhalb der Sondernetzentgelte.
- Lastmanagement: Kann helfen, Lastverläufe gezielt zu verändern, um Kriterien zu erreichen.
- Batteriespeicher: Kann Lastspitzen am Netzanschluss glätten, ersetzt aber keine Nachweispflichten.