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Ausfall­vergütung

Synonym(e):
Entschädigung bei Abregelung · Entschädigung für Einspeisereduzierung · Ausfallentschädigung

tl;dr

Ausfallvergütung ist die Entschädigung, wenn eine technisch einsatzfähige Anlage durch Vorgaben des Netzbetreibers (z. B. bei Redispatch 2.0) abgeregelt wird und dadurch Erlöse entfallen.

Definition & Kontext

Ausfallvergütung (oft auch „finanzieller Ausgleich“) bezeichnet die Entschädigung für Anlagenbetreiber, wenn eine technisch einsatzfähige Anlage durch Vorgaben des Netzbetreibers abgeregelt wird, zum Beispiel wegen eines Netzengpasses oder im Rahmen von Redispatch 2.0. Die Entschädigung soll den Betreiber so stellen, als wäre die Maßnahme nicht passiert.

In Deutschland ist die Logik typischerweise: Es werden entgangene Einnahmen und zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt. Gleichzeitig werden ersparte Aufwendungen angerechnet, also Kosten, die durch die geringere Erzeugung gar nicht erst angefallen sind. Die konkrete Berechnung ist je nach Anlagenart und Vermarktungsform geregelt und wird u. a. in Festlegungen/Leitfäden zur Bestimmung des finanziellen Ausgleichs beschrieben.

Wichtig: Ausfallvergütung ist kein Bonus, sondern ein Ausgleich für eine netzbedingte Einschränkung. Sie kann für Anlagen mit Strom aus erneuerbaren Energien (EE) und für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) relevant sein.Flexibilität aus Erzeugung oder Speicher wird häufiger netzseitig abgeregelt; Ausfallvergütung ist daher zentral für die Risiko- und Erlöskalkulation flexibler Assets.

Beispiel: Ein Industriebetrieb mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird wegen eines Netzengpasses im Rahmen von Redispatch 2.0 angewiesen, seine Einspeisung für 2 Stunden zu reduzieren. Für die entgangenen Vermarktungserlöse erhält der Betreiber eine Ausfallvergütung (abzüglich ersparter Aufwendungen).

Bezug zu verwandten Themen

  • Dispatch & Redispatch 2.0: führt zu verpflichtenden Eingriffen; dafür gibt es Regeln zum finanziellen Ausgleich.
  • Einspeisemanagement: historischer Mechanismus zur Abregelung von EE-Anlagen; ebenfalls mit Entschädigungslogik verbunden.
  • Verteilnetzbetreiber (VNB): setzt Abregelungen im Verteilnetz operativ um und rechnet Prozesse ab.
  • Direktvermarktung: Abregelungen verändern vermarktete Mengen; Ausgleichsregeln müssen dazu passen.
  • Bilanzkreis: Abregelungen und Ausgleichsprozesse wirken auf Fahrpläne und Bilanzierung.