Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Definition & Kontext
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im deutschen Stromsystem. Es regelt, wie Strom aus erneuerbaren Anlagen (z. B. Wind, Photovoltaik, Biomasse) an das Netz angebunden, abgenommen und vergütet wird. Ziel ist, den Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen und sie Schritt für Schritt stärker in den Markt zu integrieren.
Je nach Anlage und Förderweg erfolgt die Vergütung zum Beispiel über feste Zahlungen oder über die Direktvermarktung mit Marktprämie. Dabei wird der Strom am Markt verkauft, und das EEG regelt ergänzend, wie die Förderung berechnet wird (z. B. über „anzulegende Werte“).
Das EEG wird regelmäßig geändert; Details können je nach Inbetriebnahmejahr und Anlagenart unterschiedlich sein. Stand Januar 2026 gilt das EEG in der Systematik „EEG 2023“; zuletzt wurde es mit Wirkung ab 23. Dezember 2025 geändert.
Beispiel: Ein Industriebetrieb betreibt eine Photovoltaikanlage und nutzt EEG-Regeln, um Überschussstrom zu vergüten oder über einen Vermarkter direkt zu verkaufen.
Bezug zu verwandten Themen
- Direktvermarktung: Im EEG ist Direktvermarktung ein zentraler Weg, erneuerbaren Strom am Markt zu verkaufen.
- Marktprämie: Das EEG regelt, wie die Marktprämie berechnet wird (u. a. über „anzulegende Werte“).
- Einspeisemanagement: Bei Netzengpässen kann Einspeisung reduziert werden; EEG-Regeln sind dafür oft relevant.
- Dispatch & Redispatch 2.0: Netzbetreiber-Eingriffe können auch erneuerbare Anlagen betreffen; das steht im Zusammenhang mit Netzengpässen.
- Prosumer: Das EEG schafft Rahmenbedingungen, damit auch Eigenanlagen (z. B. auf Gewerbe/Industrie) wirtschaftlich betrieben werden können.