Wir verwenden Cookies,
um unsere Website zu optimieren.

Power Purchase Agreement (PPA)

Synonym(e):
Stromliefervertrag (langfristig) · Corporate PPA · Green PPA

tl;dr

Ein PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag (z. B. zwischen Erzeuger und Industriekunde), der Preis, Laufzeit und Lieferprofil festlegt und die marktseitige Abwicklung regelt.

Definition & Kontext

Ein PPA ist ein langfristiger Vertrag über den Kauf und Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien, zum Beispiel zwischen einem Erzeuger und einem Industriekunden (oft „Corporate PPA“) oder über einen Händler. Ein PPA legt typischerweise Preis, Laufzeit und das Lieferprofil fest. Es regelt außerdem die Abwicklung, zum Beispiel Bilanzkreis, Fahrpläne und Herkunftsnachweise. Häufig sind auch Regeln für Abweichungen sowie Vertragsstrafen vereinbart, falls Liefer- oder Abnahmeregeln nicht eingehalten werden. Viele Unternehmen nutzen PPAs, um Stromkosten besser planbar zu machen und Preisrisiken zu reduzieren.

Wichtig ist die Lieferlogik. Häufige Varianten sind:

  • Pay-as-produced: Der Abnehmer kauft die tatsächlich erzeugte Strommenge der Anlage. Menge und Profil schwanken, zum Beispiel bei Wind und Solar.
  • Baseload (Grundlast) oder Firm: Es wird ein gleichmäßiger Lieferblock vereinbart, zum Beispiel konstant über viele Stunden. Fehlmengen müssen beschafft werden, Überschüsse werden verkauft.
  • Pay-as-nominated: Es wird eine geplante (nominierte) Menge geliefert. Abweichungen werden nach vereinbarten Regeln ausgeglichen.

PPAs werden oft für Strom aus erneuerbaren Anlagen genutzt und können Planungssicherheit geben. Gleichzeitig verschieben sie Risiken: Je nach PPA-Typ trägt eher der Abnehmer oder der Erzeuger das Mengen- und Profilrisiko. Ein PPA ist ein bilateraler Vertrag und kein Börsenprodukt. Er muss aber in die Marktprozesse passen, damit Lieferung und Abrechnung funktionieren.

Beispiel: Ein Industriebetrieb schließt ein „pay-as-produced“-PPA mit einem Solarpark ab und nutzt zusätzlich Beschaffung am Markt, um Zeiten ohne Sonne abzudecken.

Bezug zu verwandten Themen

  • Direktvermarktung: PPAs sind ein Weg, Strom direkt zu vermarkten, ohne feste Einspeisevergütung.
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): PPAs sind oft eine Option neben oder nach der EEG-Förderung.
  • Terminmarkt: Ähnliche Wirkung (Planbarkeit), aber PPA ist ein individueller Vertrag statt Standardprodukt.
  • Hedging: Finanzielle PPAs können wie Preisabsicherung wirken.
  • Bilanzkreis: Mengen müssen bilanziell korrekt geführt und ausgeglichen werden.