Bandlastprivileg
Definition & Kontext
Das Bandlastprivileg ist eine Entlastungsregel bei den Netzentgelten in Deutschland. Es ist im Zusammenhang mit §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt und richtet sich an sehr große Stromverbraucher mit einem besonders gleichmäßigen, kontinuierlichen Lastprofil. „Bandlast“ bedeutet: Ein Standort hat über viele Stunden im Jahr einen nahezu konstanten Leistungsbezug, also geringe Schwankungen und wenige Spitzen.
Um die Entlastung zu erhalten, müssen Unternehmen ihr Verbrauchsprofil mit Lastgangdaten nachweisen. Eine zentrale Voraussetzung ist die 7.000-Stunden-Regel: Der Standort muss über das Jahr hinweg auf mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden kommen. Vollbenutzungsstunden beschreiben vereinfacht, wie viele Stunden ein Standort rechnerisch mit seiner höchsten Leistung laufen würde, um seinen Jahresverbrauch zu erreichen. Hohe Vollbenutzungsstunden stehen für einen langen, gleichmäßigen Betrieb.
Historisch sollte diese Regel energieintensive Industrien entlasten und ein gut planbares Lastprofil honorieren. In einem Energiesystem mit stark wachsendem Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien wird die Logik jedoch zunehmend kritisch gesehen: Häufig ist heute Flexibilität wichtiger als starre, konstante Last.
Stand Q1 2026: Das Bandlastprivileg ist Teil von Reformdiskussionen zu Industrienetzentgelten. Unternehmen sollten daher neben den heutigen Einsparungen auch das Risiko berücksichtigen, dass Kriterien oder Entlastungsumfang angepasst werden.
Beispiel: Ein Chemie-Standort läuft nahezu durchgehend im Grundbetrieb und erreicht dadurch sehr hohe Vollbenutzungsstunden. Unter den geltenden Regeln kann er ein individuelles Netzentgelt nach Bandlastkriterien erhalten.
Bezug zu verwandten Themen
- Netzentgelte: Bandlastprivileg ist eine besondere Entlastungslogik innerhalb der Netzentgelte.
- Lastprofil: Grundlast und Spitzenlast: Bandlast ist ein Spezialfall eines sehr gleichmäßigen Lastprofils.
- Flexibilität: moderne Stromsysteme profitieren oft stärker von flexiblen Lasten als von starrer Bandlast.
- Risikomanagement: Änderungen bei Netzentgeltregeln sind ein Kostenrisiko für energieintensive Betriebe.
- Lastmanagement: kann Lastverläufe glätten, ersetzt aber selten die Voraussetzungen für Bandlastkriterien.