Aggregator / Aggregation
Definition & Kontext
Ein Aggregator fungiert als Schnittstelle zwischen technischen Anlagen und dem Energiemarkt. Da die Märkte für Systemdienstleistungen (Regelenergie) Mindestmengen verlangen, können Einzelanlagen oft nicht direkt teilnehmen. Einzelne Anlagen sind oft kleiner. Durch die Bündelung im Gridpooling werden diese Schwellen überschritten. Stand 2026 haben sich die Anforderungen für die Teilnahme weiter harmonisiert:
- FCR (Primärregelleistung): Mindestgröße typischerweise 1 MW.
- aFRR / mFRR (Sekundär- & Minutenreserve): Auch hier hat sich die Mindestlosgröße im Zuge der Marktöffnung auf 1 MW etabliert (früher teils 5 MW).
Der Aggregator übernimmt die technische Vorqualifikation, die Gebotsabgabe und die Abrechnung. Plattformen wie neustrom – powered by Frequenz ermöglichen es Unternehmen, Teil eines solchen Verbunds zu werden und Erlöse aus ihren Assets (z. B. 300 kW Speicher oder verschiebbare Lasten) zu generieren, ohne selbst die Komplexität des Marktzugangs zu tragen.
Beispiel: Ein Industriebetrieb stellt 300 kW Batteriespeicher bereit, der Aggregator bündelt ihn mit anderen Anlagen zu 1 MW für Regelleistung.
Bezug zu verwandten Themen
- Primärregelleistung (PRL): PRL-Teilnahme ist häufig nur über Bündelung erreichbar, weil Mindestgrößen gelten.
- Lastmanagement: Aggregatoren können Lastmanagement-Flexibilität vieler Standorte bündeln.
- Batteriespeicher: Speicher sind wegen schneller Reaktion oft gut aggregierbar.
- APIs: Aggregation braucht standardisierte Schnittstellen für Messwerte und Steuerbefehle.
- Bilanzkreis: Aggregierte Einsätze müssen in Bilanzierung und Marktprozesse passen.