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Direktvermarktung

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tl;dr

Direktvermarktung ist der Verkauf von erzeugtem Strom am Markt, häufig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über das Marktprämienmodell.

Direktvermarktung bedeutet, dass Strom aus einer Erzeugungsanlage (z. B. Wind oder Photovoltaik) am Markt verkauft wird, statt ihn über eine feste Einspeisevergütung abzurechnen. In Deutschland passiert das häufig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über das Marktprämienmodell: Der Strom wird vermarktet, und zusätzlich kann eine Marktprämie gezahlt werden, damit Förderung und Markterlöse zusammenpassen.

Direktvermarktung bindet Anlagen stärker an Marktprozesse an. Dazu gehören Prognosen, Fahrplanmeldungen und die Bilanzkreisführung. In der Praxis übernimmt oft ein Direktvermarkter diese Aufgaben für den Anlagenbetreiber und vermarktet die Mengen über Börsen- oder bilaterale Märkte.Flexibilität (z. B. Speicher oder steuerbare Last) erhöht die Vermarktungsqualität, weil Erzeugungsprofile geglättet, Abweichungen reduziert und Preissignale besser genutzt werden können.

Beispiel: Ein Industriebetrieb vermarktet den Überschuss aus seiner Photovoltaikanlage direkt am Markt und lässt Fahrpläne und Bilanzkreis über einen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) abwickeln (z. B. neustrom).

Bezug zu verwandten Themen:

  • Day-Ahead-Handel: typischer Markt, über den Mengen für den Folgetag verkauft werden.
  • Intraday-Handel: dient zur kurzfristigen Anpassung, wenn Prognosen oder Verfügbarkeiten sich ändern.
  • Marktprämie: ergänzt im EEG die Erlöse aus dem Marktverkauf.
  • Bilanzkreis: vermarktete Mengen müssen bilanziell korrekt geführt werden.
  • Fahrplan: Direktvermarktung erfordert Fahrplanmeldungen an den Netzbetreiber.