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Bandlastprivileg

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tl;dr

Das Bandlastprivileg ist eine Entlastungsregel, bei der sehr gleichmäßiger und sehr langer Stromverbrauch, oft ab 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr, zu reduzierten Netzentgelten führen kann.

Das Bandlastprivileg ist eine Entlastungsregel bei den Netzentgelten in Deutschland. Es ist im Zusammenhang mit §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt und richtet sich an sehr große Stromverbraucher mit einem besonders gleichmäßigen, kontinuierlichen Lastprofil.

Um die Entlastung zu erhalten, müssen Unternehmen ihr Verbrauchsprofil mit Lastgangdaten nachweisen. Eine zentrale Voraussetzung ist die 7.000-Stunden-Regel: Der Standort muss über das Jahr hinweg auf mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden kommen.

Historisch sollte diese Regel energieintensive Industrien entlasten. In einem Energiesystem mit stark wachsendem Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien wird die Logik jedoch zunehmend kritisch gesehen.

Stand Q1 2026: Das Bandlastprivileg ist Teil von Reformdiskussionen zu Industrienetzentgelten.

Beispiel: Ein Chemie-Standort läuft nahezu durchgehend im Grundbetrieb und erreicht dadurch sehr hohe Vollbenutzungsstunden.

Bezug zu verwandten Themen:

  • Netzentgelte: Bandlastprivileg ist eine besondere Entlastungslogik innerhalb der Netzentgelte.
  • Lastprofil: Grundlast und Spitzenlast: Bandlast ist ein Spezialfall eines sehr gleichmäßigen Lastprofils.
  • Flexibilität: moderne Stromsysteme profitieren oft stärker von flexiblen Lasten als von starrer Bandlast.
  • Risikomanagement: Änderungen bei Netzentgeltregeln sind ein Kostenrisiko für energieintensive Betriebe.
  • Lastmanagement: kann Lastverläufe glätten, ersetzt aber selten die Voraussetzungen für Bandlastkriterien.