Grundlast & Spitzenlast

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Grundlast bezeichnet die dauerhaft benötigte Mindestmenge an elektrischer Leistung, die über einen längeren Zeitraum nahezu konstant anfällt und kontinuierlich gedeckt werden muss.

Grundlast bezeichnet die dauerhaft benötigte Mindestmenge an elektrischer Leistung, die über einen längeren Zeitraum nahezu konstant anfällt und kontinuierlich gedeckt werden muss.

Spitzenlast (Peak Load) beschreibt dagegen zeitlich begrenzte Lastspitzen mit hoher Nachfrage. Im Stromhandel bezieht sich Spitzenlast häufig auf Lieferprodukte mit konstanter Leistung werktags von 08:00 bis 20:00 Uhr (Montag bis Freitag).

Bezug zu verwandten Themen

  • Batteriespeicher: Können überschüssige Energie aus Grundlastzeiten aufnehmen und bei Spitzenlast bereitstellen.
  • Day-Ahead-Handel: Grundlast- und Spitzenlastprodukte sind standardisierte Handelsprodukte an der Strombörse.
  • Hedging: Grund- und Spitzenlastkontrakte werden genutzt, um Preisrisiken für unterschiedliche Lastprofile abzusichern.