Lastprofil: Grundlast und Spitzenlast
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Grundlast ist der dauerhaft anfallende Mindestverbrauch, Spitzenlast sind kurze Lastspitzen; im Handel gibt es dazu standardisierte Base- und Peak-Produkte.
Grundlast bezeichnet die über längere Zeit relativ konstante Mindestleistung. Spitzenlast sind dagegen zeitlich begrenzte Lastspitzen. Im Stromhandel werden die Begriffe oft als standardisierte Produkte genutzt: „Base“ und „Peak“.
Beispiel: Ein Betrieb hat 2 Megawatt Grundlast, erreicht aber an einzelnen Tagen 5 Megawatt Spitzenlast.
Bezug zu verwandten Themen:
- Terminmarkt: Base-/Peak-Produkte sind typische Standardkontrakte.
- Hedging: Absicherung unterscheidet oft Base- und Peak-Anteile.
- Day-Ahead-Handel: Spotpreise zeigen Base- und Peak-Unterschiede.
- Batteriespeicher: können Spitzenlast abdecken.
- Peak Shaving: zielt auf die Reduktion von Lastspitzen.