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Ausgleichsenergie

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tl;dr

Ausgleichsenergie entsteht, wenn ein Bilanzkreis vom Fahrplan abweicht und das System kurzfristig ausgeglichen werden muss.

Ausgleichsenergie ist Stromenergie, die nötig wird, wenn ein Bilanzkreis vom Plan abweicht: Es wird mehr oder weniger eingespeist bzw. verbraucht als zuvor gemeldet (Fahrplan). Solche Abweichungen entstehen z. B. durch Prognosefehler (Wetter/Last), ungeplante Anlagenausfälle oder kurzfristige Änderungen im Verbrauch.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sorgen dafür, dass das Gesamtsystem trotzdem im Gleichgewicht bleibt, indem sie Regelenergie aktivieren. Die dadurch entstehenden Mengen und Kosten werden als Ausgleichsenergie den verursachenden Bilanzkreisen in Rechnung gestellt. Die Preise können stark schwanken und sind deshalb ein wichtiger Risikofaktor im Stromhandel und im Bilanzkreismanagement. Flexibilität senkt Abweichungen vom Fahrplan (oder kann sie aktiv ausgleichen) und reduziert damit Ausgleichsenergie-Mengen und -Kosten im Portfolio.

Beispiel: Wenn ein Industriebetrieb mehr Strom verbraucht als geplant, entsteht eine Bilanzkreisabweichung – dafür können Ausgleichsenergiekosten anfallen.

Bezug zu verwandten Themen:

  • Bilanzkreis: Ausgleichsenergie entsteht aus Bilanzkreisabweichungen.
  • Fahrplan: Abweichungen zwischen Fahrplan und Ist lösen Ausgleichsenergie aus.
  • Regelleistung: Regelleistung ist das Mittel, Ausgleichsenergie entsteht als Ergebnis/Abrechnung.
  • ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber): ÜNB sichern das Systemgleichgewicht und rechnen bei Bilanzkreisabweichungen Ausgleichsenergie ab.