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Beihilfe-Check in 2 Minuten

Wie viel Industriestrompreis steht Ihrem Standort zu?

Prüfen Sie Branche, Strommenge und Fristen in vier kurzen Schritten. Sie erhalten die voraussichtliche Beihilfe, Ihre Reinvestitionspflicht und passende Investitionsoptionen.

3,744 ct/kWh Entlastung 2026

auf 50 % des Verbrauchs

Antrag bis 31.03.2027

Jetzt prüfen →

In welcher Branche ist Ihr Standort tätig?

Beihilfeberechtigt sind 91 Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko. Entscheidend ist der WZ-Code der Abnahmestelle.

Den Code finden Sie auf der Bescheinigung des statistischen Landesamts. WZ 2008 und WZ 2025 werden automatisch erkannt.

Wie viel Strom verbraucht der Standort im Jahr?

Angaben für das Abrechnungsjahr 2026. Grobe Werte genügen für die Ersteinschätzung.

MWh
Steht auf Ihrer Jahresstromrechnung. 1 GWh = 1.000 MWh.
MWh
Erzeugung minus Einspeisung. Zählt mit.
MWh
z. B. Mieter, Fremdfirmen, Schwestergesellschaften. Zählt nicht.
Beantragen Sie für 2026 auch die Strompreiskompensation?
MWh

Planen Sie Investitionen in Flexibilität?

Wer mindestens 80 % der Reinvestition in Speicher, Power-to-Heat oder Lastmanagement steckt, erhält 10 % mehr Beihilfe.

ct/kWh
Damit zeigen wir Ihren effektiven Strompreis nach Beihilfe.

Ihr Ergebnis ist fertig

Wohin dürfen wir Ihnen die Auswertung schicken? Sie sehen das Ergebnis danach sofort hier.

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Ihre Einschätzung zum Industriestrompreis

Voraussichtliche Beihilfe für 2026
–
Reinvestitionspflicht
–
binnen 48 Monaten ab Bescheid
Antragsfrist
–
Effektiver Strompreis
–

Berechnung

Netzbezug + Eigenverbrauch
− an Dritte weitergeleitet
− in der Strompreiskompensation
Beihilfefähige Menge (50 %)
Differenzpreis 2026
Referenzpreis 8,744 ct/kWh minus Zielpreis 5 ct/kWh
3,744 ct/kWh
Basis-Beihilfe
Flexibilitätsbonus (+10 %)
Beihilfe gesamt

Reinvestitionspflicht

Mindestinvestition (50 % der Basis-Beihilfe)
davon mindestens in Flexibilität (80 %)
zusätzlich aus dem Bonus (75 %)
Investitionspflicht gesamt
Flexibilität
Batteriespeicher, Power-to-Heat mit Wärmespeicher, Wärmepumpen, Lastmanagement, Mess- und Steuertechnik. Zählt für den Bonus.
Erneuerbare Erzeugung
Neue PV- oder Windanlagen ohne EEG-Vergütung, neue PPAs für neue Anlagen.
Energieeffizienz
Effiziente Antriebe, Wärmerückgewinnung, Prozessoptimierung mit Wirkung auf den Strombedarf.
Infrastruktur
Netzanbindung, netzdienliche Maßnahmen, Ladeinfrastruktur.

Anrechenbar sind Investitionen ab dem 1. Januar 2026, nur mit Rechnung und ohne andere Beihilfe für dieselbe Maßnahme.

Fristen

Antragsportal öffnet
ca. Dezember 2026
Antragsfrist
WP-Prüfungsvermerk nachreichen
31.05.2027
Nachweis

Investition planen und Assets richtig steuern

Erst die Steuerung macht aus der Pflichtinvestition einen Business Case. neustrom analysiert Ihren Lastgang, legt Speicher und Power-to-Heat aus und orchestriert die Anlagen im Betrieb.

hallo@neustrom.de
Adresse kopieren

Ersteinschätzung ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Förderrichtlinie und BAFA-Merkblätter (Stand 04.08.2026); über die Branchenzuordnung entscheidet das BAFA.

Der Industriestrompreis in drei Zahlen

50 %

des anrechenbaren Stromverbrauchs werden entlastet. Die andere Hälfte zahlen Sie wie bisher.

3,744 ct

pro kWh erstattet der Staat 2026 auf diese Menge: Referenzpreis 8,744 ct/kWh minus Zielpreis 5 ct/kWh.

50 %

der erhaltenen Beihilfe müssen binnen 48 Monaten in Dekarbonisierung reinvestiert werden.

Wie neustrom unterstützt

Analyse

Beihilfeberechtigung, Höhe der Beihilfe und Reinvestitionsbudget, dazu Lastgang- und Flexibilitätsanalyse am Standort.

Auslegung

Speicher, PV, Wärmepumpe oder Power-to-Heat so dimensioniert, dass Pflicht und Flexibilitätsbonus erreicht werden.

Steuerung

Die Frequenz-Plattform orchestriert die Anlagen: Peak Shaving, Lastverschiebung nach Börsenpreis, Eigenverbrauch und Netzentgelte.

Häufige Fragen

Wer kann den Industriestrompreis beantragen?

Abnahmestellen strom- und handelsintensiver Unternehmen, deren Wirtschaftszweig nach WZ 2008 auf der Teilliste 1 der KUEBLL steht. Eine Mindestgröße gibt es nicht.

Zählt auch Strom aus eigener PV-Anlage?

Ja. Anrechenbar ist der tatsächlich selbst verbrauchte Strom, egal ob aus dem Netz oder aus eigener Erzeugung. Für den Eigenverbrauch braucht es geeichte Messwerte.

Spielt mein Einkaufspreis eine Rolle?

Nein. Die Beihilfe richtet sich nach dem Referenzpreis. Wer günstiger einkauft, profitiert doppelt.

Zählen Investitionen, die ich 2026 schon getätigt habe?

Ja, Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind anrechenbar, sofern für sie keine andere Beihilfe genutzt wurde. Eine Umsetzung vor dem Bescheid erfolgt auf eigenes Risiko.

Alle beihilfeberechtigten Wirtschaftszweige